Allgemeine Bedingungen und Konditionen
1 Angaben zum Dienstleistungsanbieter:
- Firmenname: Hotel Castle Szidónia Kft.
- Firmensitz: 1124 Budapest, Németvölgyi út 110.
- Registrierungsnummer des Unternehmens: 01-09-179682
- Steuernummer: 24737894-2-43
2) Allgemeine Regeln:
a) Die vorliegenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" - im Folgenden "AGB" genannt - regeln die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Beherbergungseinrichtungen des vom Dienstleister betriebenen Hotels Walzer***, Németvölgyi út 110, 1124 Budapest, Ungarn.
b) Die vorliegenden AGB schließen den Abschluss von Sonder- oder Einzelverträgen mit Reisebüros, Reisevermittlern, Reiseveranstaltern oder anderen Personen, die mit dem Leistungserbringer langfristig zusammenarbeiten, um die Leistungen des Leistungserbringers zu verkaufen, nicht aus.
3. der Vertragspartner:
a) Die Vertragspartei ist die natürliche oder juristische Person oder die Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, die die Leistungen des Dienstleisters bestellt oder in Anspruch nimmt. Der Vertragspartner ist auch die natürliche Person, die die Dienstleistungen des Dienstleisters tatsächlich in Anspruch nimmt. Die Person, die die Leistung bestellt und/oder in Anspruch nimmt, wird im Folgenden zusammenfassend als "Kunde" bezeichnet.
b) Der Diensteanbieter und der Kunde werden gegebenenfalls Vertragsparteien des Dienstleistungsvertrags, nachstehend zusammenfassend als "Vertragsparteien" bezeichnet, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
4:
a) Auf eine Angebotsanfrage des Gastes in mündlicher oder schriftlicher Form - Brief, E-Mail - sendet der Leistungsträger dem Gast innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Angebotsanfrage ein Angebot zu. Geht die tatsächliche Bestellung des Gastes nicht innerhalb von 36 Stunden nach Übersendung des Angebots schriftlich ein, so ist der Leistungsträger von seiner Verpflichtung zur Abgabe eines Angebots befreit und die Verpflichtung des Leistungsträgers zur Abgabe eines Angebots erlischt.
b) Der Dienstleistungsvertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Bestellung - Reservierung - durch den Gast zustande, und im Hinblick auf diese schriftliche Bestätigung gilt die Bestellung - Reservierung - als schriftlicher Vertrag. Die mündliche Bestellung und / oder Bestellungsänderung nur dann, wenn die Bestellung - Reservierung - durch den Anbieter schriftlich bestätigt wird, die mündliche Bestätigung der Bestellung oder die Bestellungsänderung durch den Anbieter begründet keine vertragliche Verpflichtung.
c) Der Vertrag über die Inanspruchnahme der Leistung wird auf bestimmte Zeit geschlossen.
d) Entscheidet sich der Kunde vor Ablauf der Befristung, den Dienst nicht bis zum Ablauf der Befristung zu nutzen, so ist er dennoch verpflichtet, den vollen Preis des Dienstes an den Diensteanbieter zu zahlen, und der Diensteanbieter ist berechtigt, den vollen Preis des bestellten Dienstes zu verlangen. Der Leistungserbringer ist berechtigt, das vom Gast überlassene Zimmer vor Ablauf der Befristung weiterzuverkaufen.
e) Die Verlängerung der Beherbergungsleistung auf Veranlassung des Gastes bedarf der vorherigen Zustimmung des Dienstleisters.
In diesem Fall kann der Dienstleister eine Rückerstattung der bereits erbrachten Leistung verlangen.
f) Die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung ist an die Bedingung geknüpft, dass sich die Gäste vor der Buchung des Zimmers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ausweisen. Niemand darf sich ohne vorherige Anmeldung im Hotel aufhalten.
g) Der Dienstleistungsvertrag kann nur durch den gemeinsamen schriftlichen Willen der Vertragsparteien geändert werden.
5 Beginn und Ende des Aufenthaltes (Check-in und Check-out)
a) Der Gast hat das Recht, das gebuchte Zimmer ab 14:00 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen.
b) Der Leistungserbringer hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Gast nicht bis 18:00 Uhr des vereinbarten Tages anreist, es sei denn, es wurde eine spätere Ankunftszeit vereinbart.
c) Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt/bleiben das/die Zimmer bis spätestens 9:00 Uhr des Folgetages reserviert.
d) Der Gast muss am Abreisetag bis 11.00 Uhr aus dem/den Zimmer(n) auschecken.
e) Je nach Belegung des Hotels bietet das Hotel gegen eine Gebühr eine frühere Anreise und eine spätere Abreise an. Wenn Sie diesen Service in Anspruch nehmen möchten, teilen Sie uns dies bitte spätestens am Tag vor Ihrer Ankunft mit.
6:
a) Die Verlängerung des Aufenthaltes durch den Gast bedarf der vorherigen Zustimmung des Dienstleisters.
b) Hat der Gast das Zimmer nicht bis 12:30 Uhr an dem Tag geräumt, der beim Check-in als Abreisetag angegeben wurde, und hat der Dienstleister der Verlängerung des Aufenthalts nicht im Voraus zugestimmt, ist der Dienstleister berechtigt, den Zimmerpreis für einen zusätzlichen Tag in Rechnung zu stellen, und gleichzeitig erlischt die Verpflichtung des Dienstleisters zur Erbringung der Dienstleistung.
7:
a) Der Gast kann das vom Dienstleister bestellte und bestätigte Hotelzimmer ab 14:00 Uhr am Anreisetag - Check-in - reservieren und muss es bis 11:00 Uhr am letzten Tag des Aufenthalts - Check-out - verlassen.
b) Wünscht der Gast, das Zimmer vor der in Punkt 5 Buchstabe a) genannten Check-in-Zeit am Anreisetag zu beziehen, so kann er dies gegen einen Aufpreis und je nach Verfügbarkeit tun.
c) Der Dienstleister gestattet seinen Gästen, ihre Hunde oder Katzen in das Hotel mitzubringen, wobei eine gesonderte Gebühr für Haustiere zu entrichten ist, vorausgesetzt, dass die Haustiere im Hotelzimmer nur unter Aufsicht des Gastes gehalten werden dürfen und dass die den Gästen zugänglichen Gemeinschaftsbereiche nur für den Zugang zum Hotelzimmer genutzt werden dürfen und dass andere Bereiche, wie z. B. Restaurants usw., nicht von Haustieren genutzt werden dürfen. Ist der Leistungserbringer der Ansicht, dass die Größe oder das Verhalten des Haustieres den Betrieb stört, ist er berechtigt, die Aufnahme des Haustieres zu verweigern.
d) Der Gast ist verpflichtet, für Schäden, die durch sein Haustier verursacht werden, vollumfänglich aufzukommen.
e) Der Leistungserbringer ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder die Leistung zu verweigern, wenn:
1) der Gast das ihm zur Verfügung gestellte Zimmer nicht bestimmungsgemäß nutzt oder die vom Leistungserbringer erbrachten Leistungen bzw. die Räumlichkeiten für deren Erbringung nicht bestimmungsgemäß nutzt,
2) der Gast stört die Hausordnung des Hotels und stellt das störende Verhalten trotz Aufforderung nicht ein,
3) der Gast die Sicherheitsvorschriften des Hotels nicht einhält, z.B. in einem verbotenen Bereich raucht und das Rauchen trotz Aufforderung nicht einstellt,
4) der Gast verhält sich gegenüber dem Hotelpersonal oder den Gästen unangemessen, ist unhöflich, steht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, bedroht, beleidigt oder verhält sich in anderer Weise inakzeptabel,
5) der Gast ansteckend ist oder an einer Krankheit leidet, die die Ruhe und den Frieden der anderen Gäste stört.
6) der Vertragspartner oder der Gast die vom Dienstleister geforderte Sicherheitsleistung nicht bis zu dem vom Dienstleister gesetzten Termin erbringt.
f) Wird der Vertrag zwischen den Vertragsparteien aufgrund "höherer Gewalt" nicht erfüllt, so wird der Vertrag gekündigt.
g) Der Gast nimmt alle Leistungen des Hotels während des gesamten Aufenthaltes auf eigene Gefahr in Anspruch.
h) Kein Kind oder minderjähriger Gast darf aus gesundheitlichen oder anderen Gründen ohne elterliche Aufsicht gelassen werden.
8:
a) Ist der Leistungserbringer durch eigenes Verschulden, insbesondere durch Überlastung, vorübergehende Betriebsstörungen, nicht in der Lage, die bestellten Leistungen zu erbringen, so ist er verpflichtet, dem Gast eine Unterkunft zu vermitteln.
b) Der Leistungsträger ist verpflichtet:
1) die in der Bestellung bestätigten Leistungen zu dem dort genannten Preis für den dort genannten Zeitraum - oder bis zum Ende der Behinderung - einer anderen Unterkunft der gleichen oder einer höheren Kategorie anbieten und zur Verfügung stellen, wenn der Gast diese annimmt. Alle zusätzlichen Kosten für die Bereitstellung einer anderen Unterkunft gehen zu Lasten des Dienstleisters.
2) dem Gast auf Wunsch unentgeltlich einen einmaligen Telefonanruf zur Verfügung zu stellen, um die vom Gast angegebene Person über den Wechsel der Unterkunft zu informieren.
3) dem Gast einen kostenlosen Transfer zu und von der angebotenen Alternativunterkunft zu gewähren.
c) Kommt der Dienstleister den unter Buchstabe b genannten Verpflichtungen in vollem Umfang nach oder nimmt der Gast die ihm angebotene alternative Unterkunft an, so kann der Gast anschließend keine Entschädigung verlangen.
9. die vom Leistungserbringer angewandten Preise
a) Die aktuellen Listenpreise des Hotels - Rack Rate - sind zusammen mit den Preisen für andere Dienstleistungen an der Rezeption des Hotels ausgehängt.
b) Dem Dienstleister steht es frei, seine Preise jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern, vorausgesetzt natürlich, dass dies nicht für die Preise gilt, die der Dienstleister bereits in seinem Angebot auf Anfrage der Vertragspartei angeboten hat.
c) Der Gast kann sich jederzeit an der Rezeption des Hotels über die Preise der Dienstleistungen informieren, bevor diese erbracht werden.
d) Die vom Leistungserbringer veröffentlichten Preise enthalten die gesetzlich vorgesehene Mehrwertsteuer, nicht aber die Kurtaxe, die vor Ort zu entrichten ist. Der Leistungserbringer behält sich das Recht vor, im Falle einer Gesetzesänderung die zusätzlichen Kosten ohne vorherige Ankündigung an den Vertragspartner und/oder den Gast weiterzugeben.
e) Der Dienstleister ist berechtigt, seine Preise in ungarischen Forint und in jeder konvertierbaren Währung festzulegen.
f) Der Dienstleister verpflichtet sich, seine aktuellen Hotelzimmerpreise, aktuelle Aktionen, Rabatte und sonstige Angebote auf seiner Website www.hotelwalzer.hu zu veröffentlichen .
g) Im Falle der Zusammenarbeit mit Reisebüros (Reiseveranstalter) und der Gästevermittlung stellt der Leistungserbringer in Ermangelung eines Kooperationsvertrages eine Bruttorechnung (einschließlich Provision und Mehrwertsteuer) aus, wobei die Provisionszahlungen mit der Provisionsrechnung des Reiseveranstalters verrechnet werden können. Im Falle eines Vertragspartners wird der Vertragspreis wie im Vertrag vereinbart in Rechnung gestellt.
10. rabatte:
a) Aktuelle Angebote und Rabatte werden auf der Website des Hotels veröffentlicht.
b) Ausgeschriebene Rabatte können nicht mit anderen Rabatten kombiniert werden.
c) Bei Reservierungen von Produkten, die besonderen Bedingungen unterliegen, bei Gruppenbuchungen oder Veranstaltungen legt der Dienstleister die Bedingungen in einem Einzelvertrag fest.
11 Ermäßigungen für Kinder
a) Kinder, die ein Zimmer mit ihren Eltern teilen, haben Anspruch auf folgende Ermäßigung auf Unterkunft und Verpflegung:
- 0-3 Jahre (Kinder unter 3 Jahren): 100%.
- 3-12 Jahre (Kinder unter 12 Jahren): 50% Ermäßigung auf den Preis des Erwachsenenbettes
Bei Kindernüber 12 Jahren ist der Preis für ein Zusatzbett zu zahlen, wenn sie mit zwei anderen Erwachsenen zusammen übernachten. Teilen sich ein Erwachsener und ein Kind über 12 Jahre ein Zimmer, so zahlt das Kind ebenfalls den Preis für ein Erwachsenenbett.
b) Zustellbetten sind nur in bestimmten Zimmertypen verfügbar.
c) Zustellbetten müssen bei der Buchung im Voraus mit dem Leistungserbringer vereinbart werden.
12:
a) Der Leistungserbringer gibt den Gesamtbetrag der bestellten Leistungen, berechnet für den gesamten Aufenthalt, auf der schriftlichen Bestätigung an, die er dem Gast zusendet. Der Gast muss spätestens 8 Tage vor dem in der Bestätigung angegebenen Anreisedatum 20 % des Wertes der gebuchten Unterkunftsleistungen als Anzahlung leisten.
b) Der Gast kann die Anzahlung für die Dauer des Aufenthaltes auf verschiedene Weise leisten: durch Überweisung auf unser Bankkonto, durch Gutschrift des Betrages von seiner SZÉP-Bankkarte, durch Zahlung mit Postscheck. Die im Zusammenhang mit der Zahlung anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.
c) Der Leistungserbringer behält sich das Recht vor, vom Vertragspartner oder vom Gast eine Sicherheit für die Bezahlung der vom Gast in Anspruch genommenen zusätzlichen Leistungen zu verlangen, d.h. der Leistungen, die sich aus dem Verbrauch vor Ort ergeben und über die bestellten Leistungen hinausgehen. Bei diesen Garantien kann es sich um die folgenden handeln:
1) Kreditkartengarantie: Je nach Dauer des Aufenthalts wird eine Vorauszahlung, eine Kaution, festgelegt und bis zur Abreise auf der Kreditkarte gesperrt.
2) Kaution für die Nebenkosten: Die Kaution kann bei der Ankunft in bar gezahlt werden. Der nicht verbrauchte Betrag wird bei der Abreise zurückerstattet.
d) Der Vertragspartner ist berechtigt und verpflichtet, die Dienstleistungsgebühr in ungarischen Forint und/oder in einer anderen Währung seiner Wahl zu bezahlen, die der Dienstleister in seinem Aushang an der Rezeption und/oder auf der Website www.hotelwalzer.hu zur Annahme angekündigt hat . Falls die Zahlung für die Dienstleistungen ganz oder teilweise in einer anderen Währung als dem ungarischen Forint erfolgt, wird die Umrechnung auf der Grundlage des zentralen Wechselkurses der MNB am Tag vor dem Datum der Rechnungsstellung vorgenommen. Der Leistungserbringer sorgt dafür, dass die Hotelrezeption auf Anfrage Auskunft über den für die Umrechnung und Rechnungsstellung verwendeten Wechselkurs erteilt.
e) Der Leistungserbringer akzeptiert für die Bezahlung der Leistung(en) bargeldlose Zahlungsmittel wie: Kreditkarte, Debitkarte, Cafeteriakarte, Gutschein, Coupon usw. auf der Grundlage eines gesonderten Vertrags, dessen aktuelle Liste auf Anfrage an der Hotelrezeption erhältlich ist.
f) Der Dienstleister belastet den Verzehr des Gastes in den gastronomischen Einrichtungen des Hotels mit seinem Zimmerkonto oder der Gast kann in den gastronomischen Einrichtungen bar bezahlen.
13:
a) Sofern das Hotel in seinem Angebot keine anderen Bedingungen festgelegt hat, gelten die folgenden Stornierungs- und Änderungsbedingungen:
1) Bei einer Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem bestätigten Anreisedatum beträgt die Vertragsstrafe 50 % des Preises für eine Übernachtung.
2) bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor dem bestätigten Anreisedatum beträgt die Vertragsstrafe 100 % des Preises für eine Übernachtung.
Wenn der Vertragspartner ein Unternehmen ist (einschließlich Unternehmen, soziale Organisationen, Kirchen, Gemeinden, kommunale Einrichtungen, staatliche Organisationen und deren Einrichtungen usw.), ist die im Falle einer Stornierung fällige Vertragsstrafe vom Vertragspartner/Kunden an den Dienstleister zu zahlen, auch wenn die Unterkunftskosten ansonsten vom Gast zu tragen wären.
b) Hat der Vertragspartner die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung durch Zahlung einer Kaution gesichert und reist am Anreisetag nicht an (keine schriftliche Stornierung), so hat der Dienstleister den vollen Betrag der geleisteten Kaution zu dem im Vertrag festgelegten Satz als Vertragsstrafe zu verlangen. In diesem Fall wird die Unterkunft bis 9.00 Uhr des auf den Anreisetag folgenden Tages für den Vertragspartner reserviert, danach erlischt die Verpflichtung des Dienstleisters zur Erbringung der Dienstleistung.
c) Die geleistete Anzahlung wird im Falle einer Stornierung bis 3 Tage vor der Ankunft nicht zurückerstattet, eine Terminänderung ist jedoch möglich!
d) Hat der Vertragspartner die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung nicht durch eine Anzahlung, eine Kreditkartengarantie oder auf andere im Vertrag vorgesehene Weise sichergestellt, endet die Verpflichtung des Dienstleisters zur Erbringung der Leistung nach 18.00 Uhr Ortszeit am Tag der Ankunft.
14:
a) Nach dem Vertrag ist der Gast berechtigt, das bestellte Zimmer und die Einrichtungen der Unterkunft zu nutzen, die zum normalen Leistungsumfang gehören und nicht den Sonderbedingungen unterliegen.
b) Der Gast kann die Erbringung der Leistungen des Dienstleisters reklamieren. Der Dienstleister verpflichtet sich, die ihm schriftlich oder mündlich an der Rezeption vorgetragene und im Protokoll festgehaltene Beschwerde innerhalb von 72 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu prüfen und dem Gast eine sachdienliche Antwort zu erteilen.
15. pflichten des Gastes
a) Der Gast ist verpflichtet, dem Leistungserbringer die im Vertrag bestellten Leistungen spätestens zu dem im Vertrag genannten Zeitpunkt und auf die dort genannte Weise zu bezahlen.
b) Bringt der Gast Speisen oder Getränke in das Hotel mit und verzehrt diese in öffentlichen Bereichen, so ist der Leistungserbringer berechtigt, hierfür ein angemessenes Entgelt zu erheben (bei sogenannten "Korkgeld"-Getränken).
c) Die Mitnahme von Speisen/Getränken aus den gastronomischen Betrieben des Hotels ist untersagt.
d) Die Benutzung des kameraüberwachten Hotelparkplatzes ist für die Fahrzeuge der Hotelgäste kostenlos. Der Parkplatz ist entsprechend der Straßenverkehrsordnung zu benutzen.
e) Abfälle sind in die im Hotel und in den Zimmern aufgestellten Mülleimer zu entsorgen. Möbel dürfen nicht aus dem Zimmer oder dem Gebäude entfernt oder verschoben werden.
f) Die Benutzung von Werkzeugen und Geräten auf dem Hotelgelände erfolgt auf eigene Gefahr.
g) Gemäß der Umsetzung des Gesetzes XLII von 1999 über den Schutz von Nichtrauchern ist das Hotel seit dem 1. Januar 2012 ein Nichtraucherbetrieb. Dementsprechend ist das Rauchen in den geschlossenen Räumen des Hotels (einschließlich der Gästezimmer), in den Gemeinschaftsräumen und in allen zum Hotel gehörenden Freiflächen (einschließlich Terrassen und Balkone) verboten. Das Hotel hat in den gesetzlich vorgeschriebenen Bereichen Schilder angebracht, um die Gäste an ihre Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften zu erinnern. Die Mitarbeiter des Hotels sind berechtigt, die Gäste und alle anderen Personen, die sich auf dem Hotelgelände aufhalten, zu ermahnen, das Gesetz einzuhalten und rechtswidriges Verhalten zu unterlassen. Die Gäste und alle anderen Personen, die sich auf dem Hotelgelände aufhalten, sind verpflichtet, das Gesetz einzuhalten und einer solchen Ermahnung Folge zu leisten. Wird der Hotelbetreiber von der zuständigen Behörde wegen eines rechtswidrigen Verhaltens eines Gastes oder einer Person auf dem Hotelgelände mit einem Bußgeld belegt, behält sich der Betreiber das Recht vor, den Betrag des Bußgeldes der Person in Rechnung zu stellen, die das rechtswidrige Verhalten begangen hat, oder die Zahlung des Bußgeldes zu verlangen. Bei Rauchen im Zimmer ist der Betreiber berechtigt, dem Gast eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 10.000,-Ft zu berechnen.
h) Im Falle eines Brandes ist sofort die Rezeption zu informieren. Im Falle eines Brandes oder eines anderen Alarms ist der Gast verpflichtet, die Zimmer oder die Gemeinschaftsräume des Hotels so schnell wie möglich zu verlassen, gemäß den gegebenen Informationen. Im Falle eines Brandes ist die Benutzung der Aufzüge untersagt.
i) Feuerwerkskörper und andere genehmigungspflichtige Aktivitäten, die ein Gast mitbringt, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Hotels, und die Hotelgäste müssen behördliche Genehmigungen einholen.
j) Der Gast ist dafür verantwortlich, dass die von ihm beaufsichtigten Minderjährigen im Hotel des Leistungsträgers jederzeit unter Aufsicht von Erwachsenen stehen.
k) Der Gast ist verpflichtet, jeden von ihm erlittenen Schaden unverzüglich an der Hotelrezeption zu melden und dem Hotel alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, die zur Klärung des Schadenshergangs oder zur Einleitung etwaiger strafrechtlicher Maßnahmen erforderlich sind.
l) Der Gast nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass das Hotel in den Gemeinschaftsbereichen des Hotels (ausgenommen Umkleideräume, Toiletten, aber einschließlich des Parkplatzes und der unmittelbar an das Hotel angrenzenden Flächen) aus Gründen des Objektschutzes eine Videoüberwachungsanlage betreibt, deren Aufzeichnungen nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gelöscht werden.
m) Bei Abreise ist der Gast verpflichtet, den Zimmerschlüssel und die Karten an der Rezeption zurückzugeben. Andernfalls oder bei Verlust oder Zerstörung der Karte ist der Dienstleister berechtigt, eine Entschädigungsgebühr für die betreffende Karte zu erheben, die der Gast bei der Abreise zu zahlen hat. Der Zimmerschlüssel bzw. die Karten können vom Gast bis 11.00 Uhr am Abreisetag für den Zugang zu seinem Zimmer verwendet werden.
16:
a) Der Gast haftet für alle Schäden, die der Dienstleister oder ein Dritter dem Gast oder seiner Begleitperson oder einer Person, die unter der Aufsicht einer dieser Personen steht, zufügt.
b) Der Gast ist auch dann schadensersatzpflichtig, wenn der Geschädigte einen Anspruch auf Ersatz des Schadens direkt gegenüber dem Leistungsträger hat.
17:
a) Kommt der Gast seiner Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts für die in Anspruch genommenen oder bestellten, aber nicht in Anspruch genommenen Leistungen nicht nach, so steht dem Leistungsträger ein Pfandrecht an den Sachen des Gastes zu, die er zur Sicherung seiner Ansprüche in das Hotel mitgebracht hat.
b) Der Concierge-Service (Rezeption), der das Hotel von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr betreut, ist berechtigt, Gäste ein- und auszuchecken, ihre Identität festzustellen und in begründeten Fällen Fahrzeuge bei der Ausfahrt zu durchsuchen.
c) Das Empfangspersonal ist befugt, bei Bedarf den Verkehr auf dem Hotelgelände zu regeln.
d) Aus Gründen des Objekt- und Unfallschutzes ist das gesamte Hotel mit Überwachungskameras ausgestattet. Aus Sicherheitsgründen ist das Hotel mit Überwachungskameras ausgestattet. Die Aufzeichnungen werden 1 Monat lang im elektronischen System gespeichert, danach werden sie automatisch gelöscht.
e) In den Räumlichkeiten des Hotels werden verschiedene Programme zur Unterhaltung der Hotelgäste organisiert. Zu Marketing- und Werbezwecken können vom Hotelpersonal oder von einem vom Hotel zu diesem Zweck beauftragten Unternehmen Foto- und Videoaufnahmen von den Programmen gemacht werden. Der Gast, der an den Programmen teilnimmt, erkennt an und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass solche Bilder in Veröffentlichungen und verschiedenen Werbemitteln verwendet werden können.
18 Pflichten des Leistungserbringers:
a) Der Leistungserbringer ist verpflichtet, die vertraglich bestellten Unterkunfts- und sonstigen Leistungen in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Leistungsstandards zu erbringen.
b) Der Leistungserbringer ist verpflichtet, der schriftlichen Beschwerde des Gastes nachzugehen und die notwendigen Schritte zur Lösung des Problems zu unternehmen, die unternommenen Schritte schriftlich festzuhalten und den Gast darüber zu informieren.
c) Im Interesse des Seelenfriedens unserer Gäste ist nach 22.00 Uhr in den Hotelräumlichkeiten und auf den Terrassen kein lauter Lärm mehr erlaubt, einschließlich Fernsehen und Musik in störender Lautstärke in den Zimmern und lauter Musik in der Lobby, wofür das Hotelpersonal verantwortlich ist.
19:
a) Der Leistungserbringer haftet für alle Schäden, die dem Gast innerhalb des Hotels durch sein eigenes Verschulden oder durch das seiner Mitarbeiter entstehen.
b) Der Leistungserbringer haftet nicht für Schäden, die auf eine unvermeidbare Ursache zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle der Angestellten und Gäste des Leistungserbringers liegt oder vom Gast oder von Personen unter seiner Aufsicht verursacht wurde.
c) Der Leistungserbringer behält sich das Recht vor, einen oder mehrere Orte innerhalb des Hotels zu bestimmen, die der Gast nicht betreten darf. Der Leistungserbringer hat diese Stellen deutlich zu kennzeichnen. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die dem Gast oder den von ihm beaufsichtigten Personen an den Orten, die der Gast nicht betreten darf, entstehen.
d) Der Dienstleister haftet für Schäden, die dem Gast durch den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von Sachen des Gastes entstehen, wenn der Gast diese in einem Schließfach des Hotels oder an einem vom Dienstleister bezeichneten Ort oder an einem üblicherweise dafür vorgesehenen Ort deponiert oder einem Mitarbeiter des Dienstleisters übergeben hat, der vom Gast als berechtigt angesehen werden kann, seine Sachen in Empfang zu nehmen.
e) Für den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von Wertsachen, Wertpapieren oder Bargeld des Gastes haftet der Leistungsträger nur, wenn er sie ausdrücklich angenommen hat oder wenn der Schaden aus einem Grund entstanden ist, für den er nach den allgemeinen Regeln haftet. In diesem Fall obliegt die Beweislast dem Gast.
f) Der Dienstleister haftet ferner nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen.
g) Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass die Nutzung der Hotelsauna, des Freizeitzentrums oder der Sporteinrichtungen während des Zeitraums der angeordneten Wartung zur Einhaltung der außerordentlichen oder sanitären Vorschriften eingeschränkt oder nicht gestattet ist.
h) Der Leistungserbringer haftet nicht für das Gepäck des Vertragspartners und dessen Inhalt bei der An- und Abreise, beim Be- und Entladen sowie beim Transport zum und vom Zimmer.
i) Der Gast ist verpflichtet, einen von ihm erlittenen Schaden unverzüglich dem Hotel zu melden und dem Hotel alle zur Klärung der Schadensumstände erforderlichen Auskünfte zu erteilen, gegebenenfalls zum Zwecke einer polizeilichen Anzeige/Polizeiverfahren. Der Leistungserbringer ist nur dann schadensersatzpflichtig, wenn er den Schaden unverzüglich nach Eintritt des Schadens an der Rezeption des Leistungserbringers meldet und dabei die erforderlichen Angaben macht.
j) Der Höchstbetrag der Schadensersatzpflicht des Leistungserbringers darf das Zehnfache des vertraglich vereinbarten Tagespreises für das Zimmer nicht übersteigen.
20:
a) Erkrankt der Gast während der Dauer der Inanspruchnahme der Unterkunft oder der Dienstleistung und ist dies dem Leistungserbringer bekannt, so ist der Leistungserbringer verpflichtet, dem Gast ärztliche Hilfe anzubieten, wobei die Kosten der angebotenen und angenommenen ärztlichen Hilfe vom Gast zu tragen sind. Stellt der Arzt eine ansteckende Krankheit fest, ist der Leistungserbringer berechtigt, die weitere Betreuung zu verweigern. Die durch die vorzeitige Abreise aus dem Hotel entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Gastes.
b) Bei Krankheit oder Tod des Gastes hat der Leistungserbringer gegenüber dem Kranken oder den Angehörigen bzw. Erben des Verstorbenen Anspruch auf Schadensersatz bis zur Höhe der vom Leistungserbringer vorgestreckten Krankheitskosten, des Wertes der bis zum Tod in Anspruch genommenen Leistungen und der durch die Krankheit oder den Tod verursachten Schäden am Eigentum des Leistungserbringers und/oder der Gäste. Der Tod des Gastes wird vom Dienstleister als Abreise vor Ablauf der Vertragslaufzeit betrachtet, und in diesem Fall ist der Dienstleister nicht berechtigt, das Entgelt für den verbleibenden Teil der Vertragslaufzeit an den oder die gesetzlichen Erben zurückzuzahlen.
21:
a) Der Leistungserbringer behält sich das Recht vor, die Art der Haustiere, die in das Hotel mitgebracht werden dürfen, im Einzelfall nach den Angaben des Gastes zu bestimmen und vom Gast ein Foto des Haustieres zu verlangen.
b) Haustiere - Hunde, Katzen -, die in das Hotel des Dienstleisters mitgebracht werden, können in bestimmten Zimmern des Hotels unter Aufsicht des Gastes gehalten werden, sie können die Gemeinschaftsräume für den Zugang zu den Zimmern nutzen, aber sie können keine anderen Räume, z.B. Gastronomieeinheiten, besuchen.
c) Wenn der Dienstleister der Ansicht ist, dass die Größe oder das Verhalten des Haustieres den Betrieb stört, hat er das Recht, die Aufnahme des Haustieres zu verweigern.
22 Vertraulichkeit:
a) Bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag handelt der Dienstleister gemäß den Bestimmungen des Gesetzes CXII von 2011 über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit und den einschlägigen Rechtsvorschriften über den Datenschutz - und, falls der Gast den Dienstleister darauf aufmerksam gemacht hat - den einschlägigen internen Vorschriften des Vertragspartners.
23:
a) Ursachen oder Umstände (z.B. Krieg, Feuer, Überschwemmung, ungünstige Witterungsbedingungen, Stromausfall, Streik usw.), auf die weder der Dienstleister noch der Gast noch der Vertragspartner Einfluss haben - höhere Gewalt -, entbinden eine der Parteien von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag, solange diese Ursache oder dieser Umstand besteht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sich nach besten Kräften zu bemühen, die Möglichkeit des Auftretens solcher Ursachen oder Umstände zu minimieren und dadurch verursachte Schäden oder Verzögerungen so schnell wie möglich zu beheben.
24:
a) Erfüllungsort ist der Ort, an dem sich das beherbergende Hotel befindet.
b) Für alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag ist das für den Leistungserbringer sachlich und örtlich zuständige Gericht zuständig.
c) Das Rechtsverhältnis zwischen dem Dienstleister und dem Gast richtet sich nach den Bestimmungen des ungarischen Rechts.
25. sicherheit der Datenverarbeitung
a) Um den Newsletter auf unserer Website zu abonnieren, müssen der Name und die E-Mail-Adresse angegeben werden. Mit dem Abonnement des Newsletters willigt der Nutzer in die Verarbeitung der angegebenen Daten ein. Der Dienstanbieter verarbeitet die Daten so lange, bis die betroffene Person ihre Löschung beantragt.
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c) Der Nutzer ist für die Echtheit der angegebenen persönlichen Daten verantwortlich.
d) Der Dienstleister schützt die Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff, Veränderung, Übermittlung, Bekanntgabe, Löschung oder Vernichtung sowie gegen zufällige Zerstörung oder Beschädigung.
e) Der Dienstanbieter sorgt gemeinsam mit dem Serverbetreiber für die Sicherheit der Daten.
f) Der Zugang zu den vom Nutzer bereitgestellten personenbezogenen Daten ist auf die Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen beschränkt. Der für die Verarbeitung Verantwortliche darf die personenbezogenen Daten nicht an andere als die angegebenen Personen weitergeben.
g) Der Dienstleister darf personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn mit vorheriger und ausdrücklicher Zustimmung oder auf Wunsch der betroffenen Person.
h) Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass der Dienstanbieter gesetzlich verpflichtet ist, personenbezogene Daten an die anfragende Behörde weiterzugeben, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Weitergabe erfüllt sind. Der Nutzer kann der Weitergabe von Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen, behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung widersprechen.
26.
Der Dienstanbieter misst dem Schutz personenbezogener Daten bei seinen Tätigkeiten große Bedeutung bei. In jedem Fall werden die zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen verarbeitet, ihre Sicherheit gewährleistet, die technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen und die Verfahrensregeln festgelegt, die zur Einhaltung der geltenden Gesetze erforderlich sind.
Im Rahmen seiner Tätigkeit verwendet der Dienstleister die Daten der Nutzer ausschließlich zum Zwecke des Vertragsabschlusses, der Abrechnung und der eigenen Werbung (sofern der Gast eingewilligt hat) unter Beachtung des Datenschutzgesetzes.
Mit dem Abschluss eines Beherbergungsvertrages bestätigen Sie, dass Sie die oben genannten Bedingungen gelesen und verstanden haben und sich mit ihnen einverstanden erklären. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können zu einem späteren Zeitpunkt geändert werden. Der Dienstleister wird solche Änderungen auf der Website des Hotels veröffentlichen, und die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden an der Rezeption des Hotels ausgehängt.